Ausnahmen
Ausnahmen vom Betriebsverbot in Stuttgart
Das Betriebsverbot für elektrische Speicherheizsysteme nach §72 GEG gilt grundsätzlich, doch das Gesetz sieht für bestimmte Fälle Ausnahmen und Fristen vor. Ob eine Ausnahme vorliegt, ist im Einzelfall zu prüfen.
Grundsatz: Betriebsverbot mit Ausnahmen
Nach §72 GEG dürfen elektrische Speicherheizsysteme in Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen sowie in Nichtwohngebäuden ab bestimmten Fristen nicht mehr betrieben werden. Das Betriebsverbot ist der Grundsatz — es gilt, solange keine gesetzliche Ausnahme greift.
Das Gesetz berücksichtigt, dass es Gebäude oder Situationen geben kann, in denen ein Heizungsaustausch aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
Mögliche Ausnahmen
Das GEG sieht unter anderem vor, dass das Betriebsverbot nicht greift, wenn:
- das Gebäude zum Zeitpunkt seiner Errichtung die jeweils geltenden energetischen Anforderungen an Neubauten eingehalten hat, oder
- die Nachrüstung der Anlage technisch oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Die genaue Prüfung, ob eine dieser Voraussetzungen vorliegt, erfolgt anhand der gesetzlichen Vorgaben und der individuellen Gebäudesituation.
Fachbetrieb als Ansprechpartner
Es empfiehlt sich, vor jeder Entscheidung eine fachliche Abklärung durch einen qualifizierten Heizungsfachbetrieb oder Energieberater vornehmen zu lassen. Der Fachbetrieb kann beurteilen:
- Ob ein Ersatz technisch machbar ist und welche Lösungen in Frage kämen
- Welcher Aufwand mit einem Ersatz verbunden wäre
- Ob Gründe vorliegen, die für eine Ausnahme sprechen könnten
- Welche Unterlagen für eine Beurteilung benötigt werden
Dokumentation
Für die Beurteilung der Gebäudesituation ist eine sorgfältige Dokumentation hilfreich. Typische Unterlagen können sein:
- Beschreibung der bestehenden Heizung (Typ, Baujahr, Leistung, Zustand)
- Gebäudepläne und Angaben zur Gebäudenutzung
- Fachliche Stellungnahme zur technischen oder wirtschaftlichen Vertretbarkeit
- Nachweise zu besonderen öffentlich-rechtlichen Auflagen
Diese Plattform trifft keine Entscheidung
Klarstellung:
Diese Plattform kann nicht beurteilen, ob für ein bestimmtes Gebäude eine Ausnahme vom Betriebsverbot vorliegt. Die Prüfung obliegt einem qualifizierten Fachbetrieb oder der zuständigen Stelle.
Wir können Ihre Anfrage entgegennehmen und — falls möglich — an einen unabhängigen Fachbetrieb zur fachlichen Abklärung vermitteln. Der Fachbetrieb kann eine Einschätzung zur Machbarkeit des Ersatzes geben.
Rechtlicher Hinweis
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar.
Diese Seite enthält keine abschließende Auflistung von Ausnahmetatbeständen, da solche Aufzählungen unvollständig oder missverständlich sein können und der Eindruck entstehen könnte, dass eine der genannten Konstellationen automatisch zu einer Befreiung führt. Die Beurteilung erfolgt stets einzelfallweise.
Für verbindliche Auskünfte zum Betriebsverbot und zu Ausnahmen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachbetrieb oder an die zuständige Stelle.
Offizielle Informationsquelle
Die aktuellen Informationen zum Betriebsverbot für elektrische Speicherheizsysteme finden Sie im Gebäudeenergiegesetz (GEG), §72:
Fachliche Abklärung anfragen
Auch wenn Sie eine Ausnahme für möglich halten: Lassen Sie die Situation durch einen Fachbetrieb beurteilen. Beschreiben Sie Ihre Gebäude- und Heizungssituation — Ihre Anfrage wird für eine mögliche Vermittlung vorbereitet.
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