Förderung
Förderung für den Heizungsersatz
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Ersatz von Nachtspeicherheizungen durch erneuerbare Heizsysteme.
Änderungen vorbehalten.
Die folgenden Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW.
Grundsätzliches
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert den Austausch von Nachtspeicherheizungen und anderen fossilen oder ineffizienten Heizsystemen durch klimafreundliche Heizungen. Die Förderung gliedert sich in die Teilprogramme BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) und BEG Wohngebäude (BEG WG).
Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen sind in der Regel nicht mehr förderfähig.
Geförderte Heizsysteme
Im Rahmen der BEG EM können unter anderem folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Wärmepumpen (Luft/Wasser, Erdwärme/Wasser, Wasser/Wasser)
- Biomasseheizungen (Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzkessel)
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch)
- Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
Grundförderung und Boni
Die Förderhöhe setzt sich in der Regel aus einer Grundförderung und gegebenenfalls Boni zusammen. Beim Austausch einer besonders ineffizienten Heizung (wie einer Nachtspeicherheizung) kann ein zusätzlicher Bonus gewährt werden. Die konkreten Fördersätze und Bedingungen ändern sich regelmäßig.
Keine verbindlichen Fördersätze auf dieser Seite: Die exakten Fördersätze, Boni und Höchstgrenzen entnehmen Sie bitte den offiziellen Quellen von BAFA und KfW. Diese Plattform nennt bewusst keine festen Beträge, da diese regelmäßig angepasst werden.
Erforderliche Unterlagen und Ablauf
- Zulassung bzw. Beauftragung eines Fachunternehmens
- Förderantrag vor Beginn der Maßnahme (elektronisch über das BAFA-Portal)
- Nach Abschluss: Nachweis der durchgeführten Maßnahme
- Technische Mindestanforderungen an die geförderten Anlagen beachten
Beginnen Sie keine Arbeiten allein aufgrund einer erwarteten Förderung, bevor die Voraussetzungen und die Förderzusage geklärt sind.
Offizielle Informationsquellen
BAFA — Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
KfW — Förderprodukte für Bestandsimmobilien
BMWK — Energiewechsel
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